JudikaturOGH

RS0003922 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1979

Das Pfandrecht an einem Arbeitseinkommen des Verpflichteten entsteht auch dann sofort mit der Zustellung des Drittverbotes (§ 294 Abs 3 EO), wenn es sich im Sinne des § 299 EO nur auf nach der Pfändung fällig werdende Bezüge des Verpflichteten erstrecken kann.

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