RS0020022 – OGH Rechtssatz
Gemeinsam ist den Bereicherungsansprüchen, dass ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden sollen. Ein rechtfertigender Grund für eine Vermögensverschiebung ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Wertbewegung in Erfüllung eines gültigen Schuldverhältnisses stattgefunden hat.