7Ob220/15a—OGH Entscheidung
27. Januar 2016
…Obersten Gerichtshof, der keine Tatsacheninstanz ist, nicht überprüft werden (RIS Justiz RS0042903 [T5, T7, T10]). 2.3.1. Schweigen allein hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (RIS-Justiz RS0014124, RS0047273). Stillschweigen bedeutet nur dort Zustimmung, wo Gesetz, Verkehrssitte oder Treu und Glauben eine Pflicht zum Handeln auferlegen (RIS-Justiz RS0014122) oder wo der nicht…