JudikaturOGH

RS0032514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 1979

Wenn die Streitteile über den Kaufgegenstand nach Aufhebung des Vertrages abermals einen Kaufvertrag schlossen, dann liegt darin keine Novation im Sinne des § 1376 ABGB, weil diese den Bestand der alten Verbindlichkeit bei Abschluß des neuen Vertrages voraussetzt, sondern der Abschluß eines neuen Kaufvertrages.

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