Anders als nach § 14 lit b WBFG 1968 gibt die Konkurseröffnung dem BMB nicht die Möglichkeit der sofortigen Fälligstellung und Rückforderung des WWF - Darlehens. Der gemäß § 120 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 2 KO die persönliche Darlehensrestschuld kraft der gemäß § 14 Abs 2 KO ermöglichten Fälligkeit tilgende Masseverwalter kann die Begünstigung nach dem RBG ohne ein Begünstigungshindernis insbesondere nach § 8 Abs 2 RBG beanspruchen.
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