Voraussetzung einer wirksamen Ersatzzustellung durch Hinterlegung ist, daß die Partei die Möglichkeit hatte, der Hinterlegungsanzeige (Aufforderung) Folge zu leisten. Eine solche Möglichkeit besteht nicht, wenn der Empfänger ortsabwesend, etwa zu Urlaubszwecken verreist ist.
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