Klage der A* GmbH in Liquidation gegen ehemaligen Gesellschafter wegen nicht gezahlter Steuern und Abgaben—OLG Wien Entscheidung
5R69/25s30. Juni 2025
…2.2.1 Wird die Verhandlung – wie im vorliegenden Fall – nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossen, ist neues Tatsachenvorbringen trotzdem unzulässig (vgl RS0036979). Lediglich die Vorlage der einzelnen Beweismittel, derentwegen der vorweggenommene Verhandlungsschluss verfügt wurde, bleibt statthaft (vgl Trenker in Kodek/Oberhammer , ZPO-ON § 193 ZPO…