JudikaturOGH

RS0010168 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2024

Das Gericht muss in jedem Einzelfall nach freiem, pflichtgemäßen Ermessen prüfen, welche Anforderungen an die Sorgfalt des Erwerbers einer beweglichen Sache zu stellen sind, um das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit beurteilen zu können.

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