3Ob72/14f—OGH Entscheidung
25. Juni 2014
…Justiz RS0034104). Der sich auf die Unmöglichkeit Berufende hat diese zu behaupten und zu beweisen, weshalb Zweifel darüber zu seinen Lasten gehen (RIS-Justiz RS0034223; RS0034226; RS0109947). Die bloße Behauptung, der Dritte sei nicht bereit, auf seine Rechte zu verzichten, genügt nicht, um die behauptete Unmöglichkeit der Leistung darzutun. Es müsste…