RS0002859 – OGH Rechtssatz
Ein Auftrag an die verpflichtete Partei, die zur Zwangsverwaltung notwendigen Unterlagen dem Zwangsverwalter zu übergeben bzw zur Einsicht vorzulegen, wird von der Rechtmittelbeschränkung des § 132 EO nicht betroffen.
…Beschlüsse, womit das Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben keine aufschiebende Wirkung (§ 71c Abs 2 IO). Die Wirkungen der Insolvenzeröffnung bleiben nach § 79 Abs 1 IO solange aufrecht, bis der Insolvenzeröffnungsbeschluss rechtskräftig abgeändert wurde (3 Ob 51/20a). Im Fall der Aufhebung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses und…
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