JudikaturOGH

RS0042486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2010

Stehen (Unterlassungsansprüche) Ansprüche in tatsächlichen Zusammenhang, so bedarf es keiner gesonderten Bewertung. Sie ist auch entbehrlich, wenn das Berufungsgericht aussprach, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes den Betrag von S 2000,-- übersteigt.

Rückverweise