RS0042486 – OGH Rechtssatz
Stehen (Unterlassungsansprüche) Ansprüche in tatsächlichen Zusammenhang, so bedarf es keiner gesonderten Bewertung. Sie ist auch entbehrlich, wenn das Berufungsgericht aussprach, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes den Betrag von S 2000,-- übersteigt.