RS0096413 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 314 StGB zweiter Deliktsfall verlangt die unbefugte Vornahme einer den Trägern eines öffentlichen Amtes vorbehaltenen Handlung, ohne daß sich der Täter für einen (hierzu befugten) Beamten ausgibt.
Keine Ergebnisse gefunden