Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung vertragliche Nebenpflichten insb in der Richtung verbunden, den Partner nicht durch die Erfüllungshandlungen in seinen geschützten Rechtsgütern zu schädigen.
…Sorgfaltspflichten zu übertragen und somit die Bestimmung quasi „durch die Hintertür“ dennoch einzuführen und anzuwenden (6 Ob 61/12g = RIS Justiz RS0013922 [T2]). Auch in der vorliegenden Fallkonstellation ist keine Gesetzeslücke erkennbar und somit eine analoge Anwendung von § 25 Abs 3 GSpG auf das…
…vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, die darauf abzielen, die Rechtsgüter des Vertragspartners, mit denen der Verpflichtete in Berührung kommt, nach Tunlichkeit vor Schaden zu bewahren (vgl RS0013922). Den Inhaber eines Geschäfts (RS0016407) oder einen Gastwirt (RS0020753) trifft die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des (Geschäfts-)Lokals zu sorgen. Er muss alle Gefahrenquellen…
…ist ihm entgegenzuhalten, dass er in erster Instanz einen solchen Sachverhalt nicht behauptet hat. Eine Überwachungspflicht nach allgemeinen Grundsätzen wird in der Rechtsprechung aber abgelehnt (RS0013922 [T2]; 7 Ob 225/16p). 3.1. Der Kläger macht weiters geltend, es sei zu Unrecht eine Bindung an die verwaltungsbehördlichen Bewilligungsbescheide angenommen…
…darauf abzielen, die Rechtsgüter des Anderen, mit denen er in Berührung kommt, nach Tunlichkeit vor Schaden zu bewahren ( 6 Ob 221/18w ; vgl RS0013922 ). [9] Allerdings hat der Oberste Gerichtshof zu Schutz- und Sorgfaltspflichten von Glücksspielanbietern außerhalb des Anwendungsbereichs von § 25 Abs 3 GSpG bereits ausgeführt…
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