3Ob55/23v—OGH Entscheidung
25. Mai 2023
…der Klägerin überweisen. Für eine Vertragsübernahme, die grundsätzlich eine Übereinkunft aller Beteiligten, nämlich der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihre Stelle tretenden Partei (vgl RS0032607) erfordert, findet sich im Sachverhalt hingegen kein Anhaltspunkt. [7] 3. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs 3 ZPO…