Arbeitsunfall auf Baustelle: Haftungsfrage bei grober Fahrlässigkeit—OLG Wien Entscheidung
10Ra26/25d26. August 2025
…festgehalten, dass der Aufseher im Betrieb auch bei einer Zwei-Mann-Partie derjenige ist, der auch nur bezüglich einer bestimmten, ihm aufgetragenen Arbeit entscheidungsbefugt ist (RS0085612), wobei es ausreicht, dass der ganze Arbeitsgang einer Arbeitspartie auftragsgemäß geleitet wird (RS0085612; 9 ObA 92/93). Demgegenüber erfolgte keine Einstufung als Aufseher…