Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf.
BGH vom 06.01.1975, 4 StR 585/74; Veröff: MDR 1975,366 (Dallinger)
Rückverweise
…unter Beachtung objektiver Kriterien gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, dass der Angreifer letztlich und endgültig abgewehrt werden kann (RIS-Justiz RS0088842, RS0089270 [T4]). Ein spezifischer Verteidigungswille (JBl 1980, 494 mit Anm Burgstaller) ist bei objektiv gegebener Notwehrlage zwar nicht erforderlich (RIS-Justiz RS0088836), sehr wohl jedoch als…
…der Angeklagte mit der von ihm gewählten Vorgangsweise das Maß zulässiger Verteidigung überschritten hat und aus welchen Gründen dies geschehen ist (vgl RIS Justiz RS0089390, RS0089270), hat die Rechtsmittelwerberin nicht geltend gemacht. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO…