JudikaturOGH

RS0045411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 1979

Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 IPRG ist für den Unterhaltsanspruch einer Österreicherin zufolge des Wohnsitzes beider Ehegatten (Ehemann ist deutscher Staatsbürger) im Inland österreichisches Recht maßgeblich.

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