JudikaturOGH

RS0004597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 1979

Der Zweck des Verfahrens nach § 352 EO ist es, das Miteigentum mangels Durchführbarkeit der Realteilung dadurch aufzulösen, daß durch die Versteigerung die Möglichkeit geboten wird, den Erlös in Geld aufzuteilen. Der Sinn der Exekutionsführung wäre vereitelt, wenn wieder eine Miteigentumsgemeinschaft entstünde.

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