JudikaturOGH

RS0099876 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 1979

Das im § 285 b Abs 2 StPO vorgesehene Beschwerderecht gegen einen gemäß dem § 285 a StPO gefaßten Beschluß steht einem Angehörigen des Angeklagten nur dann zu, wenn eine von ihm gemäß dem § 282 StPO zugunsten einer fort bezeichneten Person ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen worden ist. (in diesem Sinne auch Bertel, Grundriß 191).

Rückverweise