RS0035306 – OGH Rechtssatz
Ob sich ein Kaufmann im Prozeß zu Recht einer bestimmten Firma bedient betrifft weder die Parteifähigkeit noch die Sachlegitimation, sondern ist ausschließlich eine Frage der richtigen Parteienbezeichnung. Nicht die Firma - als bloßer Handelsname des Kaufmanns (§ 17 HGB) - ist Prozeßpartei, sondern der Kaufmann selbst.