Der Ausspruch über die Einziehung muß als geeignete Grundlage für eine Exekution (vgl 10 Os 73/73) die betroffenen Gegenstände unverwechselbar bezeichnen (§ 408 StPO).
…III.2.8. Der Einwand der Betreibenden, das Verfallserkenntnis vom 4. Juni 2008 sei zu unbestimmt, trifft nicht zu. Wohl verlangen Judikatur (RIS Justiz RS0101567 ua) und Lehre ( Fuchs/Tipold WK StPO § 443 Rz 19; Lässig WK StPO § 408 Rz 1) eine konkretisierte sowie…
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