JudikaturOGH

RS0023231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2005

Voraussetzung für die Verpflichtung zum Tätigwerden in der Verkehrslage ist, daß dem Betroffenen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt überhaupt erkennbar ist, daß er eine derartige Gefahrenquelle geschaffen hat.

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