RS0023231 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Voraussetzung für die Verpflichtung zum Tätigwerden in der Verkehrslage ist, daß dem Betroffenen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt überhaupt erkennbar ist, daß er eine derartige Gefahrenquelle geschaffen hat.
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