JudikaturOGH

RS0019592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 1987

Eine Valorisierung des Wiederkaufpreises ist auch mangels seinerzeitiger Vereinbarung möglich, jedoch nur dann, wenn die Geldwertveränderung so erheblich ist, daß sie eine Änderung der Geschäftsgrundlage darstellt.

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