JudikaturOGH

RS0013027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2016

Der Vorbehaltserbe des haftpflichtversicherten Erblassers haftet für die Entschädigungsforderung des Dritten einerseits mit dem Sondervermögen ("Entschädigungsforderungen"), andererseits aber nur nach Maßgabe des Zureichens der Verlassenschaft gem § 802 ABGB ( also pro viribus ).

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