RS0000267 – OGH Rechtssatz
Die Bewilligung einer Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels ist vor Erbringung der Gegenleistung ausgeschlossen; diese muß nicht bloß behauptet, sondern durch eine dem § 7 Abs 2 EO entsprechende Urkunde nachgewiesen werden.