1Ob236/19s—OGH Entscheidung
21. Januar 2020
…§ 56 Abs 2 JN zu bewerten, weil ein geldgleicher Anspruch Streitgegenstand ist und der Streitwert den dem Feststellungsbegehren zugrunde liegenden Geldbetrag entspricht (RS0042439 [T1, T2, T3]; RS0114182 [T1]). Im vorliegenden Fall liegen den Feststellungsbegehren aber keine ziffernmäßig bestimmten Forderungen zugrunde, beziehen sich doch sowohl das Haupt als auch…