8Ob65/25d—OGH Entscheidung
12. August 2025
…aber für die Kenntnisse und den Fleiß, den seine Fachgenossen gewöhnlich haben, also wie ein Durchschnittsarzt, der im Durchschnitt „befriedigende“ Leistungen erbringt (vgl RS0026489 [insb T7]); er hat jene Sorgfalt aufzuwenden, die von einem ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in der konkreten Situation erwartet wird, welche nicht über den eigenen…