RS0002723 – OGH Rechtssatz
Das Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers gemäß § 135 EO erstreckt sich auch auf die von der Exekutionsbewilligung erfaßten länger als drei Jahre rückständigen Zinsen.
…vom 16. Oktober 2025, GZ 21 R 171/25g 61, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 78 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung…
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