2Ob64/13w—OGH Entscheidung
30. Juli 2013
…auch durch pubertätsbedingte Schwierigkeiten erklärbar ist (RIS-Justiz RS0047629). Die verspätete Ablegung der Reifeprüfung als solche führt noch nicht zur Annahme der Selbsterhaltungsfähigkeit (RIS-Justiz RS0047716 [T3]). 1.2. Die Frage, ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, weil es seine Schulausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls…