RS0080820 – OGH Rechtssatz
Bei der Abgeltung vermehrter Bedürfnisse für die Zukunft im Rahmen der Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG (Rentenschaden im "technischen" Sinn) entscheidet der Zeitpunkt zu dem bei objektiver Betrachtung festgestellt werden kann, daß eine Konsolidierung der Schadensfolgen eingetreten ist.