3Ob204/04b—OGH Entscheidung
23. Mai 2005
…fehlt, dass die Geltendmachung des als Wiederaufnahmsgrund angeführten Beweismittels im Vorprozess ohne Verschulden unmöglich war (stRsp, zuletzt 3 Ob 186/04f; RIS Justiz RS0044639, RS0044558). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Schon deshalb, weil der Exekutionsakt in Verstoß geraten und in der Folge rekonstruiert wurde, kann nunmehr…