RS0075679 – OGH Rechtssatz
Zur Frage der Anwendbarkeit des zwischen Kaskoversicherer und Haftpflichtversicherer des Halters bestehen Teilungsabkommen auf das Rechtsverhältnis Kaskoversicherer-haftpflichtversicherter Halter. (Rechtserwerb des Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers in der "Einleitung" verneint -, in der "Kollisionsklausel" - § 2 Abs 3 - jedoch vorgesehen, in den Fällen des § 156 Abs 3 VersVG nach der "Spitzenklausel" - § 4 Abs 2 - aber gegenstandslos).