JudikaturOGH

RS0019199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1978

Zumindest analoge Haftung eines "Privatzimmervermieters" mit 18 Betten nach § 970 ABGB, weil bei ihm bereits die für die strenge Haftung nach dieser Gesetzesstelle maßgebende Gefahr des offenen Hauses gegeben ist.

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