JudikaturOGH

RS0071744 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 1999

Die Aufzählung jener Tätigkeiten, welche die als Vorbereitung auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft geforderte praktische Verwendung erfüllen, ist gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 2 RAO eine taxative und läßt keine extensive Interpretation zu.

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