9Ob10/09z—OGH Entscheidung
01. April 2009
…der Untätigkeit, sondern auch darauf an, ob der Kläger triftige Gründe für sein Zögern in der Fortsetzung des Prozesses ins Treffen führen kann (RIS Justiz RS0034648, vgl auch RS0034705). Die Klägerin hat trotz des Einwands der nicht gehörigen Verfahrensfortsetzung durch die Beklagte (AS 69) kein Vorbringen zu den Gründen…