2Ob104/22s—OGH Entscheidung
22. November 2022
… 184 [ohne nähere Begründung]). Dem von der Rechtsprechung gestellten Erfordernis, dass Anmerkungen nur zulässig sind, soweit sie das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz vorsieht (RS0060679 [T1, T2, T5]), wird durch die dargestellte Heranziehung der Bestimmungen des § 178 Abs 2 AußStrG als Basis für die Anordnungsbefugnis des Verlassenschaftsgerichts…