Begünstigungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens desselben drohenden Konkursverfahrens befreit werden soll.
Rückverweise
…von einem ihm seitens des Gläubigers drohenden Straf oder Konkursverfahrens befreit werden sollte ( König , Anfechtung 5 Rz 10/133 mwN; RIS Justiz RS0064495; RS0064611; RS0064475). Die damals für den Schuldner bestehende Drucksituation vermag an seiner Begünstigungsabsicht daher nichts zu ändern. Es mag sein, dass der Abschluss des Vergleichs mit der…