Die Bestimmungen des § 418 ABGB sind nur auf Bauwerke von selbstständiger Bedeutung anzuwenden.
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…zurück. Zu § 418 ABGB : 1.1 Die Bestimmungen des § 418 ABGB sind nur auf Bauwerke von selbständiger Bedeutung anzuwenden (RIS Justiz RS0011100). Dass ein auf einem Betonsockel ruhender Zaun (für sich gesehen) mangels selbständiger Bedeutung kein Gebäude im Sinn des § 418 ABGB ist (RIS Justiz…