RS0028173 – OGH Rechtssatz
Die Vorschrift des § 15 AngG ist auch gemäß § 40 AngG zugunsten des Angestellten zwingend, sie betrifft aber nur die von vornherein bestimmten festen Geldbezüge, die nach bestimmten Zeiträumen zu bemessen sind, während Remunerationen oder "andere besondere Entlohnungen", die im § 16 AngG angeführt sind, nicht darunter fallen.