JudikaturOGH

RS0003089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1978

Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd § 151 Abs 1 EO angesehen werden.

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