JudikaturOGH

RS0004889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1978

Die Verwahrung der Pfandgegenstände ist, obwohl sie im § 374 EO nicht ausdrücklich angeführt ist, als eine den Erfolg der Pfändung sichernde Maßregel zulässig.

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