3Ob91/17d—OGH Entscheidung
25. Oktober 2017
…verneinen. 2. Zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: 2.1. Die Gefährdung absolut geschützter Rechte (also auch des Rechts auf körperliche Unversehrtheit), ist grundsätzlich verboten (RIS Justiz RS0022946; RS0008996; RS0023550). Aus diesem Verbot werden Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten abgeleitet. Diese bestehen – unabhängig von Sonderhaftungsnormen – dann, wenn jemand eine Gefahrenquelle schafft. Die Verpflichtung zur…