8ObA8/13d—OGH Entscheidung
29. November 2013
…diesem Dienstverhältnis zugebracht hat.“ IV.2. Durch diese Kündigungsmöglichkeit soll verhindert werden, dass überflüssig gewordene Dienstnehmer weiter im Dienst belassen werden müssen (RIS Justiz RS0082463). Die „Organisationshoheit“ liegt grundsätzlich beim Dienstgeber. Dieser entscheidet, ob die der Kündigung zugrunde liegende Umgliederung, Rationalisierung oder sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur…