9ObA47/05k—OGH Entscheidung
06. April 2005
…Tiroler Kindergarten und Hortgesetz festgelegten Kinderzahlen beim Verbleib von nur zwei Gruppen überschritten worden wären. Der Oberste Gerichtshof hat in durchaus vergleichbaren Fällen (RIS Justiz RS0082449, zuletzt 9 ObA 280/00t) ausgesprochen, dass allein der Dienstgeber zu entscheiden hat, ob die der Kündigung zugrundeliegende Umgliederung, Rationalisierung oder sonstige Neuorganisation notwendig…