JudikaturOGH

RS0096132 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1978

§ 299 Abs 1 StGB erfordert, daß der Begünstigte tatsächlich ein Verhalten gesetzt hat, das alle objektiven und subjektiven Merkmale eines gerichtlich strafbaren Tatbestands erfüllt.

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