JudikaturOGH

RS0066542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2025

Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.

Rückverweise