5Ob224/08i—OGH Entscheidung
13. Januar 2009
…bestellten Verwalters. Seine Bestellung hat den Zweck, den Verlassenschaftsgläubigern und Legataren den Fonds, welcher zu ihrer Befriedigung zu dienen hat, zu sichern (RIS Justiz RS0013097, RS0013063). Seine Bestellung ändert nichts an der ausschließlichen Berechtigung des Erben zur gesetzlichen Vertretung der Verlassenschaft (RIS Justiz RS0008164). Der Absonderungskurator, der eine Vermengung des Nachlasses…