JudikaturOGH

RS0013063 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Mit der Nachlassabsonderung soll erreicht werden, dass das vom Vermögen der Erben abgesondert verwaltete Sondervermögen ausschließlich zur Befriedigung der Absonderungsgläubiger dient.

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