RS0080651 – OGH Rechtssatz
Fällt der vom geschädigten Dritten geltend gemachte Anspruch nicht unter das versicherte Risiko (zB wegen Vorliegens einer Risikobeschränkung), so kann sich dieser nicht auf die Bestimmung des § 158c VersVG stützten (hier: Risikoausschluss nach Art 4 lit e AKHB).