§ 45 Abs 1 JN ist auch im Verhältnis zu § 77 Abs 2 JN anzuwenden (entgegen JBl 1957,321; wie EvBl 1954/99 und 7 Ob 571/78).
Rückverweise
…der örtlichen Zuständigkeit verbunden, so liege ein Fall des § 45 Fall 1 JN nicht vor (dem folgend 2 Ob 123/07p in RIS-Justiz RS0046448; und - wenn auch vor dem Hintergrund des 2. Falls des § 45 JN - 5 Ob 292/02f). Ergebe sich jedoch aus der Bejahung der individuellen…
…JN nicht erfasste örtliche Zuständigkeit betrifft (vgl 2 Ob 123/07p; 5 Ob 292/02f; 7 Ob 571/78; RS0046448 [T1]). Die Rechtsmittelbeschränkung des § 45 JN kommt somit nicht zum Tragen. [15] 2. Wesen der Erbteilungsklage: [16] 2.1 Die Individualzuständigkeit des…