JudikaturOGH

RS0021601 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1985

Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in Erfüllung der Weiterverwendungspflicht. Ein solches befristetes Arbeitsverhältnis wird durch einen nachträglich vom Lehrherrn erwirkten Befreiungsbescheid nach § 18 Abs 3 BAG nicht berührt.

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